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Information:
Wenn Sie aus einer Wohnung in Magdeburg ausgezogen sind und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Dies betrifft folgende Konstellationen:
- Sie verziehen ins Ausland
- Sie haben keinen festen Wohnsitz mehr
- Sie lösen eine Nebenwohnung auf
Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Dies betrifft die Anmeldung von Haupt- als auch Nebenwohnungen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt uns mit, dass Sie umgezogen sind.
Hinweis: Die Abmeldung der Nebenwohnung / ins Ausland kann schriftlich erfolgen. Dann ist keine Terminvereinbarung notwendig! Bitte beachten Sie die Hinweise unter Punkt 2!
1.) Persönliches Vorsprache im Bürgerbüro
Sie sprechen persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments in einem unserer Bürgerbüros vor. Wir erfassen Ihre Abmeldedaten, führen die Abmeldung durch und stellen eine Abmeldebestätigung aus. Die Vorsprache kann auch in Vertretung erfolgen, insofern zusätzlich eine Vollmacht sowie ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigenden Person vorgelegt werden.
Bei Vorsprache im Bürgerbüro sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis ggf. Reisepass, Nationalpass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt aller meldepflichtigen Personen
2.) Schriftliche Abmeldung
Sie schicken uns eine schriftliche Abmeldung zu. Nach erfolgter Abmeldung senden wir Ihre Abmeldebestätigung postalisch an die von Ihnen gewünschte Adresse im Inland. Die Zustelldauer kann abhängig von der Zieladresse variieren. Ein Versand ins Ausland ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass Abmeldebestätigungen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden dürfen.